aumi › Firmenversicherungen
Alles, was ein Schweizer KMU braucht. Von einer Stelle betreut.
Gemeinsam klären wir mit einer Risikoanalyse, was obligatorisch ist und welche Absicherung für Ihren Betrieb sinnvoll ist. Ihr Risikoanalyse-Report zeigt Lücken, Prioritäten und Optimierungsmöglichkeiten. Wir beraten unabhängig und vergleichen die relevanten Schweizer Versicherer.
Was ist obligatorisch?Personal
Alles, was mit Ihren Mitarbeitenden zusammenhängt, von der gesetzlichen Pflicht bis zur Kaderlösung.
Obligatorisch für jede angestellte Person, deren Jahreslohn über der BVG-Eintrittsschwelle liegt. Versichert wird dabei nicht der ganze Lohn: Vom Bruttolohn geht der Koordinationsabzug weg, versichert bleibt der Teil bis zur oberen BVG-Grenze. Diese drei Beträge werden periodisch dem AHV-Niveau angepasst. Welche gerade gelten, sagen wir Ihnen im Gespräch.
Was fast immer übersehen wird: Beiträge, Leistungen, Verzinsung und Verwaltungskosten unterscheiden sich zwischen den Anbietern erheblich, und die Lösung bleibt danach oft jahrelang unangetastet. Wir schreiben sie unabhängig aus und vergleichen alle vier Grössen, nicht nur die Prämie.
Dazu beraten lassen →Obligatorisch, sobald Sie jemanden anstellen. Gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind alle Angestellten versichert. Gegen Nichtberufsunfälle nur, wer mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet. Die Prämie für Berufsunfälle trägt der Arbeitgeber, jene für Nichtberufsunfälle darf dem Lohn abgezogen werden.
Die Prämiensätze unterscheiden sich zwischen den Gesellschaften erheblich. Über die Zusatzversicherung UVGZ lässt sich ausserdem die Lücke zwischen dem UVG-Höchstlohn und dem tatsächlichen Lohn schliessen. Für Kaderlöhne der entscheidende Punkt.
Dazu beraten lassen →Gesetzlich nicht vorgeschrieben, ausser ein Gesamtarbeitsvertrag verlangt es. Faktisch trotzdem Standard, denn ohne KTG tragen Sie die Lohnfortzahlung nach Artikel 324a OR selbst.
Das Gesetz beziffert nur das erste Dienstjahr: drei Wochen. Danach «für eine angemessen längere Zeit», was die Gerichte über die Berner, Basler oder Zürcher Skala bemessen. Üblich versichert sind 80 Prozent des Lohns. Entscheidend sind die Wartefrist und ob Kaderlöhne vollständig gedeckt sind.
Dazu beraten lassen →Oberhalb der oberen BVG-Grenze endet das Obligatorium. Der Lohnteil darüber lässt sich über eine Kaderlösung separat versichern, mit eigener Beitrags- und Anlagestrategie für Geschäftsleitung und Schlüsselpersonen.
Neben der Vorsorgewirkung ist das ein Instrument der Personalbindung: Es kostet das Unternehmen kalkulierbar und ist für die betroffenen Personen deutlich spürbar.
Dazu beraten lassen →Fahrzeuge
Vom einzelnen Firmenwagen bis zur Flotte.
Die Haftpflicht ist für jedes immatrikulierte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie gibt es keine Kontrollschilder. Kasko ist freiwillig.
Ab einer gewissen Anzahl Fahrzeuge lohnt sich eine Flottenpolice gegenüber Einzelpolicen: ein Vertrag, ein Ablaufdatum, eine Schadenerfahrung über den ganzen Bestand statt Bonus-Malus pro Auto. Wir rechnen durch, wo diese Schwelle bei Ihnen liegt, und pflegen die Fahrzeugliste laufend nach.
Dazu beraten lassen →Für Güter unterwegs: bei Ihnen, beim Spediteur oder im Lager eines Dritten.
Der Grund, warum sie sich lohnt: Die Haftung des Frachtführers ist gesetzlich begrenzt. Bei Verlust ersetzt er nicht den Warenwert, sondern einen Höchstbetrag pro Kilogramm. Bei leichter, teurer Ware ist die Differenz erheblich, und sie tragen Sie.
Dazu beraten lassen →Betrieb und Sachwerte
Was Ihrem Unternehmen gehört und was passiert, wenn es beschädigt wird oder stillsteht.
Inventar, Maschinen, Waren und Einrichtung: gegen Feuer, Elementarereignisse, Wasser und Diebstahl.
Der häufigste Fehler ist eine Versicherungssumme, die nach Investitionen nie nachgezogen wurde. Ist sie zu tief, greift die Unterversicherung: Der Schaden wird nur im Verhältnis der versicherten zur tatsächlichen Summe ersetzt, auch bei einem kleinen Schaden. Wer zwei Drittel seiner Werte versichert hat, bekommt auch nur zwei Drittel des Schadens.
Dazu beraten lassen →Wer Betriebsliegenschaften besitzt, kommt daran nicht vorbei. Aber die Regeln sind kantonal.
In den meisten Kantonen läuft sie obligatorisch über die kantonale Gebäudeversicherung. In den GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden) gibt es kein Monopol: Dort versichern private Gesellschaften, und in einem Teil davon besteht überhaupt keine Pflicht. Wir klären, was an Ihrem Standort gilt.
Dazu beraten lassen →Der Schaden nach dem Schaden. Steht nach einem Brand oder Wasserschaden die Produktion still, laufen Löhne, Mieten und Zinsen weiter, während der Umsatz ausbleibt. Die Sachversicherung ersetzt die Maschine, nicht den entgangenen Deckungsbeitrag.
Entscheidend ist die Haftzeit: wie lange die Versicherung zahlt. Zwölf Monate reichen nicht, wenn eine Spezialmaschine ein Jahr Lieferfrist hat und die Wiederaufnahme danach erst beginnt.
Dazu beraten lassen →Für Maschinen, Anlagen und EDV.
Sie deckt genau das, was die Sachversicherung ausschliesst: Bruch, Bedienungsfehler, Kurzschluss, Konstruktions- und Materialfehler. Also Schäden, die im Betrieb selbst entstehen, ohne Feuer, ohne Einbruch, ohne Wasser. Wer eine teure Anlage hat und nur sachversichert ist, hat genau hier die Lücke.
Dazu beraten lassen →Zwei verschiedene Deckungen, die zusammengehören. Die Bauwesenversicherung deckt Schäden am Bauwerk selbst: einstürzendes Gerüst, Unwetter auf der Baustelle, Diebstahl von Material. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Schäden an Dritten, typischerweise Risse am Nachbargebäude durch Aushub oder Grundwasserabsenkung.
Beide müssen vor Baubeginn stehen. Danach sind sie nicht mehr zu haben. Das ist der Punkt, an dem es bei Umbauten regelmässig scheitert.
Dazu beraten lassen →Vermögensrisiken
Was Dritte von Ihnen fordern können und was Sie selbst treffen kann.
Wenn Ihr Betrieb bei jemand anderem Personen- oder Sachschaden anrichtet. Gesetzlich nicht allgemein vorgeschrieben, aber in vielen Werk- und Mietverträgen verlangt und je nach Branche und Kanton faktisch Pflicht.
Gedeckt sind Personen- und Sachschäden samt den daraus folgenden Vermögensschäden. Nicht gedeckt sind reine Vermögensschäden ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden. Dafür braucht es die Berufshaftpflicht. Diese Abgrenzung ist der häufigste Irrtum bei Firmenversicherungen.
Dazu beraten lassen →Für beratende, planende und prüfende Tätigkeiten. Hier entsteht der Schaden nicht an einer Sache, sondern aus einem Rat, einer Berechnung oder einer Planung: ein reiner Vermögensschaden.
Für einige Berufe ist sie gesetzlich oder über den Berufsverband vorgeschrieben, etwa für Ärztinnen, Anwälte, Notarinnen und Wirtschaftsprüfer. Wer berät und plant, ohne sie zu haben, trägt sein grösstes Risiko selbst.
Dazu beraten lassen →Deckt die Folgen eines Angriffs: Wiederherstellung von Daten und Systemen, Betriebsunterbruch, Erpressung, Benachrichtigungspflichten und Haftpflichtansprüche Dritter.
Wir beginnen mit einer Risiko- und Bedarfsanalyse, nicht mit einer Offerte. Der Grund: Viele Policen verlangen Mindeststandards (regelmässige Sicherungen, Zwei-Faktor-Anmeldung, gewartete Systeme). Wer sie nicht erfüllt, hat eine Police, aber im Schadenfall keine Deckung.
Dazu beraten lassen →Verwaltungsrat und Geschäftsleitung haften nach Obligationenrecht persönlich, mit dem Privatvermögen, für Pflichtverletzungen.
Die D&O übernimmt Schadenersatz, vor allem aber die Abwehrkosten. Das ist der eigentliche Wert: Der grössere Teil der Ansprüche ist unberechtigt, aber die Verteidigung kostet trotzdem. Je nach Police sind auch faktische Organe mitversichert, also Personen, die tatsächlich wie ein Organ handeln, ohne formell eines zu sein.
Dazu beraten lassen →Betriebs- und Verkehrsrechtsschutz. Übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei Streitfällen mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden, Vermietern oder Behörden.
Nicht gedeckt sind in aller Regel Fälle, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt oder absehbar waren. Eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, wenn der Streit schon läuft, funktioniert nicht.
Dazu beraten lassen →Für Schäden durch die eigenen Leute: Veruntreuung, Unterschlagung, manipulierte Zahlungen.
Zunehmend auch für Fälle, in denen Mitarbeitende getäuscht werden, etwa gefälschte Zahlungsanweisungen im Namen der Geschäftsleitung. Die Betriebshaftpflicht deckt das nicht: Sie greift bei Schäden an Dritten, nicht bei Schäden im eigenen Haus.
Dazu beraten lassen →Was wir nicht machen
Internationale Versicherungsprogramme betreuen wir nicht. Wenn Ihr Unternehmen Standorte im Ausland versichern muss, sagen wir Ihnen das im ersten Gespräch und empfehlen Ihnen gern jemanden, der darauf spezialisiert ist.
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