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BVG-Eintrittsschwelle 2026: Ab wann ist die Pensionskasse Pflicht?

CHF 22'680 Jahreslohn: Ab dieser Schwelle wird die berufliche Vorsorge Pflicht. Was Arbeitgeber 2026 zu Koordinationsabzug und Beiträgen wissen müssen.

· 4 Minuten Lesezeit

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Sobald Ihr Unternehmen Löhne zahlt, stellt sich die BVG-Frage. Die wichtigste Zahl für 2026: Wer bei Ihnen mehr als CHF 22'680 pro Jahr verdient, muss ab Alter 17 (Risiko) bzw. 25 (Sparen) in der Pensionskasse versichert sein. Das gilt auch für Inhaberinnen und Inhaber einer GmbH oder AG, die sich selbst Lohn auszahlen.

Die BVG-Kennzahlen 2026 im Überblick

  • Eintrittsschwelle: CHF 22'680 Jahreslohn
  • Koordinationsabzug: CHF 26'460. Versichert ist der Lohn darüber
  • Maximal versicherter BVG-Lohn (Obligatorium): CHF 90'720
  • Minimal koordinierter Lohn: CHF 3'780
  • Altersgutschriften: 25 bis 34 Jahre 7%, 35 bis 44 Jahre 10%, 45 bis 54 Jahre 15%, 55 bis 65 Jahre 18% des koordinierten Lohns

Was das für Sie als Arbeitgeber heisst

Sie tragen mindestens die Hälfte der Beiträge. Ein 50-jähriger Mitarbeiter kostet Sie im BVG-Obligatorium also deutlich mehr als ein 28-jähriger mit gleichem Lohn. Die Altersstruktur Ihres Teams beeinflusst Ihre Lohnnebenkosten direkt. Dazu kommen Risiko- und Verwaltungskosten, die sich je nach Pensionskasse stark unterscheiden.

Hier liegt das Sparpotenzial

  • Risikoprämien und Verwaltungskosten variieren zwischen den Anbietern erheblich, bei gleichen gesetzlichen Leistungen.
  • Die Verzinsung der Altersguthaben unterscheidet sich deutlich. Das ist direktes Geld für Ihre Mitarbeitenden.
  • Kaderlösungen (überobligatorische Vorsorge) machen Ihr Unternehmen für Fachkräfte attraktiver und sind steuerlich interessant.

Viele KMU haben ihre Pensionskassenlösung seit Jahren nicht überprüft. Eine neutrale Ausschreibung zeigt schwarz auf weiss, ob Beiträge und Leistungen noch marktgerecht sind, und kostet Sie bei uns nichts.

Rechnen Sie nach, was ein Mitarbeiter Sie inklusive BVG wirklich kostet:

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