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Lohnnebenkosten in der Schweiz: Was ein Mitarbeiter wirklich kostet

Zwischen 10 und 20 Prozent kommen zum Bruttolohn dazu. Welche Abgaben fix sind, welche verhandelbar, und wo Sie als Arbeitgeber ansetzen können.

· 5 Minuten Lesezeit

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Wer zum ersten Mal Personal anstellt, unterschätzt die Gesamtkosten fast immer. Zum vereinbarten Bruttolohn kommen Sozialversicherungsbeiträge und Versicherungsprämien, die je nach Lohn, Alter und Branche zwischen 10 und 20 Prozent ausmachen.

Die gesetzlich fixierten Abgaben (Stand 2026)

  • AHV/IV/EO: 5.3% Arbeitgeberanteil auf dem gesamten Lohn
  • ALV: 1.1% Arbeitgeberanteil bis CHF 148'200 Jahreslohn
  • Familienzulagen (FAK): je nach Kanton ca. 1.2 bis 2.5%, vollständig zulasten des Arbeitgebers
  • BVG: ab CHF 22'680 Jahreslohn Pflicht. Altersgutschriften von 7 bis 18% des koordinierten Lohns, Arbeitgeber mindestens die Hälfte

Die verhandelbaren Posten. Hier lohnt sich der Vergleich

  • Berufsunfallversicherung (BU): Prämie je nach Branchenrisiko. Im Büro wenige Promille, im Gewerbe deutlich mehr.
  • Krankentaggeld (KTG): typisch 1 bis 2.5% der Lohnsumme, meist hälftig geteilt. Die Spannbreite zwischen den Gesellschaften ist gross.
  • BVG-Risiko- und Verwaltungskosten: unterscheiden sich je nach Pensionskasse erheblich, bei identischen Pflichtleistungen.

Ein Rechenbeispiel

Bei einem Bruttolohn von CHF 80'000 und Alter 35 kommen rund CHF 10'000 Arbeitgeberkosten dazu. Etwa CHF 3'700 davon sind Versicherungsprämien (UVG, KTG, BVG). Genau dieser Teil ist gestaltbar: durch die richtige Gesellschaft, den passenden Vertrag und eine saubere Abstimmung der Deckungen.

Die AHV/ALV-Sätze können Sie nicht verhandeln, Ihre Versicherungsverträge schon. Als unabhängiger Broker vergleichen wir KTG, UVG und BVG über alle Gesellschaften. Für Sie kostenlos.

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