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Ist Krankentaggeld obligatorisch? Wann KTG Pflicht ist und wann nicht

Gesetzlich freiwillig, per GAV oft Pflicht. Und ohne KTG tragen Sie die Lohnfortzahlung aus eigener Kasse. Die wichtigsten Regeln für Arbeitgeber.

· 4 Minuten Lesezeit

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Die Krankentaggeldversicherung (KTG) gehört zu den am häufigsten missverstandenen Firmenversicherungen: Ein gesetzliches Obligatorium wie beim Unfall (UVG) gibt es nicht. Und trotzdem ist sie für viele Betriebe faktisch oder sogar rechtlich Pflicht.

Die Ausgangslage: Ihre Lohnfortzahlungspflicht

Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter krank, müssen Sie den Lohn nach Art. 324a OR «für eine beschränkte Zeit» weiterzahlen. Wie lange, richtet sich nach den Dienstjahren (Berner, Zürcher oder Basler Skala). Ohne Versicherung zahlen Sie diesen Lohn aus eigener Kasse, während die Arbeit liegen bleibt oder ein Ersatz zusätzlich kostet.

Wann KTG zur Pflicht wird

  • Gesamtarbeitsvertrag (GAV): Viele allgemeinverbindliche GAV schreiben eine KTG vor, etwa der L-GAV im Gastgewerbe (80% des Lohns über 720 von 900 Tagen) oder der LMV im Bauhauptgewerbe (80% bis zum 730. Tag).
  • Arbeitsvertrag: Haben Sie Ihren Mitarbeitenden eine KTG zugesichert, sind Sie daran gebunden.
  • Faktisch: Ohne KTG trägt Ihr Betrieb das volle Lohnfortzahlungsrisiko selbst. Bei einem Langzeitausfall schnell ein fünf- bis sechsstelliger Betrag.

Worauf es beim Abschluss ankommt

  • Wartefrist und Taggelddauer müssen zu Ihrer Lohnfortzahlungspflicht passen, sonst zahlen Sie doppelt oder haben eine Lücke.
  • Die Prämien unterscheiden sich zwischen den Gesellschaften erheblich (typisch 1 bis 2.5% der Lohnsumme). Ein Vergleich lohnt sich fast immer.
  • Nach Schadenjahren erhöhen viele Versicherer die Prämie deutlich. Genau dann ist der Marktvergleich am wertvollsten.

Ob für Ihren Betrieb ein GAV mit KTG-Pflicht gilt, hängt von Branche und Verbandszugehörigkeit ab. Unser Versicherungscheck gibt eine erste Einschätzung, verbindlich klären wir es im Gespräch.

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