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Pensionskasse wechseln: Fristen, Ablauf und die Falle mit dem 30. Juni

Wer die Pensionskasse wechseln will, muss meist bis 30. Juni kündigen und braucht zwingend die Zustimmung des Personals. So läuft der Wechsel Schritt für Schritt.

· 4 Minuten Lesezeit

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Viele KMU zahlen seit Jahren zu viel für ihre Pensionskassenlösung und verpassen den Wechsel trotzdem jedes Jahr aufs Neue. Der Grund ist banal: die Kündigungsfrist. Anschlussverträge lassen sich in der Regel nur auf Ende Jahr kündigen, mit sechs Monaten Frist. Wer den Stichtag 30. Juni verpasst, ist ein weiteres Jahr gebunden.

Ohne Personal geht nichts

Der Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ist kein reiner Chef-Entscheid: Das Gesetz verlangt das Einverständnis des Personals bzw. der Arbeitnehmervertretung. Das Bundesgericht hat 2020 klargestellt, dass eine Kündigung ohne diese Zustimmung ungültig ist. Wer sauber wechseln will, plant die Information und Zustimmung der Mitarbeitenden von Anfang an ein.

So läuft der Wechsel ab (8 bis 12 Monate)

  • 1. Analyse (Januar bis März): aktuelle Lösung prüfen. Beiträge, Leistungen, Verzinsung, Verwaltungskosten, Deckungsgrad.
  • 2. Ausschreibung (März bis Mai): Offerten mehrerer Vorsorgeeinrichtungen einholen und vergleichbar aufbereiten.
  • 3. Entscheid & Personalzustimmung (Mai bis Juni): Lösung wählen, Mitarbeitende informieren, Zustimmung einholen.
  • 4. Kündigung bis 30. Juni: fristgerecht auf Ende Jahr kündigen.
  • 5. Übergang (Juli bis Dezember): neuer Anschlussvertrag, Übertragung der Freizügigkeitsleistungen, Information aller Versicherten. Start per 1. Januar.

Woran Wechsel scheitern

  • Frist verpasst. Das mit Abstand häufigste Problem.
  • Rentnerbestand: Laufende Renten will nicht jede neue Kasse übernehmen. Das muss früh geklärt werden.
  • Äpfel-Birnen-Vergleiche: Offerten unterscheiden sich in Leistungen, Verzinsung und Kosten. Der reine Prämienvergleich täuscht.

Als unabhängiger Broker übernehmen wir den ganzen Prozess: Analyse, Ausschreibung, vergleichbare Aufbereitung, Begleitung der Personalinformation und Fristenkontrolle. Sie entscheiden, wir erledigen. Kostenlos.

Lassen Sie Ihre Pensionskassenlösung rechtzeitig vor dem 30. Juni prüfen:

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